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BDE-direkt | 73 | 29.03.2024
Bescheinigungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte behalten Gültigkeit
Multilaterale Vereinbarung zu ADR-Bescheinigungen während der Corona-Pandemie 
 
ADR-Bescheinigungen und Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer regulär zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, behalten bis zum 28. Februar 2021 ihre Gültigkeit.
 
Diese Regelung wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verfügt, weil die Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte aufgrund der Corona-Maßnahmen vielerorts erneut eingestellt wurden und u. a. auch „öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich“ aktuell nicht für den Publikumsverkehr geöffnet sind.
 
Die Multilaterale Vereinbarung M 330 wurde am 2. November 2020 veröffentlicht und gilt bis zum 1. März 2021. Im Detail:
 
•  Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Die Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. März 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat.
•  Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. März 2021 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 ADR bestanden haben.
 
Kontakt
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.
Von-der-Heydt-Straße 2
10785 Berlin
 
Sandra Giern
Abfallbehandlung, Logistik und Sonderabfallwirtschaft
Tel.: +49 30 590 03 35-40
E-Mail: giern@bde.de
 
 
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