| | BDE-direkt | 73 | 29.03.2024 |
| |
| |
| Bescheinigungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte behalten Gültigkeit | |
|
|
| |
|
| Multilaterale Vereinbarung zu ADR-Bescheinigungen während der Corona-Pandemie
|
| ADR-Bescheinigungen und Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer regulär zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, behalten bis zum 28. Februar 2021 ihre Gültigkeit. Diese Regelung wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verfügt, weil die Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte aufgrund der Corona-Maßnahmen vielerorts erneut eingestellt wurden und u. a. auch „öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich“ aktuell nicht für den Publikumsverkehr geöffnet sind. Die Multilaterale Vereinbarung M 330 wurde am 2. November 2020 veröffentlicht und gilt bis zum 1. März 2021. Im Detail:
|
| | • | Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Die Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. März 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat. |
| • | Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufens um fünf Jahre verlängert, wenn deren Inhaber vor dem 1. März 2021 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 ADR bestanden haben. |
|
| Kontakt BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Von-der-Heydt-Straße 2 10785 Berlin Sandra Giern Abfallbehandlung, Logistik und Sonderabfallwirtschaft Tel.: +49 30 590 03 35-40 E-Mail: giern@bde.de
|
|
|
|
|
| |
|
| BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Von-der-Heydt-Straße 2 D 10785 Berlin Tel.: +49 30 590 03 35-0 Fax: +49 30 590 03 35-99 www.bde.de E-Mail: info@bde.de
|
Geschäftsführender Präsident: Peter Kurth Registergericht: AG Berlin Charlottenburg Registernummer: 22240NZ USt-ID gem. § 27 a UStG: DE 121 965 027 Inhaltl. Verantwortlicher gem. § 6 MDStV: Peter Kurth
|
|
| |
| Um die Bilder und Infografiken unseres Newsletters direkt angezeigt zu bekommen, fügen Sie die Absender-Adresse zu Ihren Kontakten hinzu. Sie können der Zusendung weiterer BDE-direkt-Meldungen jederzeit widersprechen, indem Sie auf den Abmelde-Link am Ende dieser E-Mail klicken.
| |
| Sollten Sie kein Interesse an weiteren BDE-direkt-Meldungen haben, können Sie sich hier abmelden.
| |
|
|
|