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PRESSEMITTEILUNG | 25.04.2024
Düngeverordnung: BDE fordert sachgerechten Umgang mit Komposten
In der Diskussion um die Düngeverordnung und das Düngegesetz fordert der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. weitere Nachbesserungen bei den Regelungen zu Komposten.
 
BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Zwar gibt es einige speziell auf Komposte angepasste Regelungen in der Düngeverordnung, wie zum Beispiel kürzere Sperrfristen für die Ausbringung, doch diese sind bestenfalls Makulatur. Die wesentlichen Unterschiede zwischen Kompost und anderen Düngern wie zum Beispiel Gülle und Jauche werden noch immer nicht ausreichend berücksichtigt. Während der in Gülle und Jauche enthaltene Stickstoff größtenteils direkt pflanzenverfügbar ist und bei einer Überdüngung in das Grundwasser ausgewaschen werden kann, bleibt er im Kompost erheblich länger gebunden.“
 
Insbesondere die Vorschriften für Stickstoff-Obergrenzen sieht der BDE-Präsident kritisch: „De facto gelten weiterhin für alle Arten von Düngern die gleichen Stickstoff-Obergrenzen, unabhängig davon, ob der Stickstoff gebunden vorliegt oder nicht. Es macht dabei kaum einen Unterschied, ob die Grenze bei 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr liegt, oder ob – wie jetzt vorgesehen – 510 Kilogramm über drei Jahre verteilt auf das Feld ausgebracht werden dürfen.“
 
Kurth forderte deshalb, Komposte von den starren Obergrenzen auszunehmen und maximal den Stickstoff anzurechnen, der pflanzenverfügbar ist. Zur Begründung sagte der BDE-Präsident: „Es ist befremdlich, dass einerseits im Rahmen der Getrennterfassung von Abfällen immer mehr biologische Abfälle gesammelt werden sollen, man aber andererseits den landwirtschaftlichen Verwertungsweg für diese Abfälle blockiert. Der Bundesrat sollte sich daher unbedingt für entsprechende Änderungen stark machen.“
 
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